Informationen zum Naturschutzgebiet Schauinsland von Förster Schell
Wie jedes Jahr im Frühling lädt Förster Schell die Naturschutzgänger der Interessengemeinschaft Schauinsland (IGS) zu einem Informationsgang am Schauinsland ein. Bei kühlem und nassen Nebelwetter startete die diesjährige Tour am Museums-Bergwerk Schauinsland.
Unterhalb des Bergwerks, das bis 1954 von der Stolberg Zink AG betrieben wurde, sind noch Abraumhalden zu sehen. Durch die Schwermetallbelastung ist auf diesen Halden nur eine eingeschränkte oder keine Vegetation möglich, allerdings hat sich die Natur ringsherum wieder große Teile zurückerobert.
Wichtig zu wissen: Graben und/oder Suchen auf diesen Abraumhalden ist verboten.
Wichtig zu wissen: Graben und/oder Suchen auf diesen Abraumhalden ist verboten.
Wie schon erwähnt, erobert sich die Natur vieles zurück. Beispiel dafür sind Espen oder Zitterpappeln, die durch sog. "Wurzelbrut" vom ursprünglichen Baum, der oberhalb des Weges auf diesem Foto steht, zahlreiche Sprossen bilden, die zu Bäumen heranwachsen.
Blumenbeet am großen Insektenhotel beim Jockeleshäusle
Dietmar, Ulla und Hans-Peter haben beim großen Insektenhotel am Jockeleshäusle ein Blumenbeet angelegt. In dieser Höhe und dem Umfeld eine steinige Angelegenheit. Dass es sich aber sehr gelohnt hat, zeigen die vielen "Besucher" des schönen Blumenbeets am Hotel.....
An der Rückseite unseres Häusles wird unser kleines Insektenhotel inzwischen auch rege genutzt.
An der Rückseite unseres Häusles wird unser kleines Insektenhotel inzwischen auch rege genutzt.
Naturschutz am Schauinsland
In der Zeit von Mai bis Anfang Oktober machen wir an acht Tagen (Wochenenden und Feiertagen) ehrenamtliche Naturschutzdienste im Auftrag des Landes Baden-Württemberg und der Interessengemeinschaft Schauinsland (IGS) im Landschaftsschutzgebiet. Hans-Peter und Christiane werden dabei auch von Dietmar und Ulla unterstützt.
Mai bis August | 10:00 - 17:00 Uhr |
September und Oktober | 11:00 - 16:00 Uhr |
Für den Wanderer / Spaziergänger / Radfahrer im Naturschutzgebiet Schauinsland ergeben sich einige Verhaltensmaßnahmen, die man grundsätzlich beachten sollte.
Bitte:
Wir danken für die Beachtung dieser Regeln.
Bitte:
- die Wege nicht verlassen
- das Gebiet nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren, nur auf öffentlichen Parkflächen parken
- keinen Lärm verursachen
- Hunde an der Leine führen
- nicht zelten
- kein Feuer machen
- keine Tiere fangen
- keine Pflanzen pflücken
- keinen Müll hinterlassen
- abseits der Wege und im Gipfelbereich nicht Rad/Roller/Skater fahren und nicht reiten
- nicht klettern (Ausnahme: oberer Harzlochfelsen)
Wir danken für die Beachtung dieser Regeln.
Naturschutz-Vorgaben:
Der Naturschutz ist in zahlreichen Bundes-und Landesgesetzen geregelt. Die wichtigsten sind für uns
das Bundesnaturschutzgesetz, das Landesnaturschutzgesetz sowie die Naturschutzstrategie Baden Würtemberg.
In den Gesetzen und Verordnungen sind insbesondere folgende Themenbereiche angesprochen:
Verweisen möchten wir an dieser Stelle auf das "Taschenbuch des Naturschutzes", herausgegeben vom Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., in dem diese Themen anschaulich dargestellt sind.
das Bundesnaturschutzgesetz, das Landesnaturschutzgesetz sowie die Naturschutzstrategie Baden Würtemberg.
In den Gesetzen und Verordnungen sind insbesondere folgende Themenbereiche angesprochen:
- Schutz/ Förderung von Natur und Landschaft
- Wald
- Schutz der Tiere und Pflanzen
- Jagd
- Fischerei
- Regelungen zum Naturschutzdienst sowie der Naturschutzvereine.
Verweisen möchten wir an dieser Stelle auf das "Taschenbuch des Naturschutzes", herausgegeben vom Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., in dem diese Themen anschaulich dargestellt sind.
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Schwarzwaldverein Dreisamtal-Kirchzarten e.V.
IBAN: DE55 6805 1004 0005 0231 55
BIC: SOLADES1HSW
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